Gasölverbilligungen
Mineralölsteuerrückvergütung
Im Energiesteuergesetz vom 01.08.2006 ist geregelt, dass 47,4 Cent Mineralölsteuer für den Liter Diesel erhoben werden. Für alle Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft wird die Mineralölsteuer zum Teil rückvergütet. Mit der Antragsstellung beim Hauptzollamt können für das Verbrauchsjahr nachfolgende Rückerstattungen erwartet werden.
Dieselkraftstoff 21,48 Cent pro Liter
Biodiesel 15,00 Cent pro Liter
Pflanzenöl 10,00 Cent pro Liter
Der Selbstbehalt von 350 € entfällt. Ebenso ist die Deckelung (max. 10.000 Liter) aufgehoben.
Ihr Maschinenring ist Ihnen gerne bei der Bearbeitung des 7-seitigen Antrags behilflich. Da die Formulare vom Hauptzollamt nicht mehr versendet werden, fehlt Ihnen die Adresse des zuständigen Zollamts, diese lautet:
Hauptzollamt Passau
Postfach 1632
94006 Passau
Für Dieselverbrauch aus überbetrieblichen Arbeiten erhalten Mitglieder im MR Oberland und Mitglieder der Nachbarringe kostenlos für alle abgerechneten Belege spätestens Ende Februar eine Gasölbescheinigung. Mitte Februar versenden wir die Nachweise zunächst an alle Auftragnehmer, um von Ihnen prüfen zu lassen, ob die Durchschnittssätze passen oder der Verbrauch individuell angepasst werden muss. Zwei Wochen später, also Ende Februar erhalten Sie dann die Mengen bescheinigt, die Sie als Auftraggeber Ihrem betrieblichen Verbauch hinzurechnen können.
