Soziale Betriebshilfe

 

Insbesondere für Betriebe mit Viehhaltung kann die Krankheit eines Familienmitglieds zu Notsituationen führen. Wir vermitteln bei Unfall, Krankheit oder Sterbefällen rasch Ersatz durch fachlich qualifizierte Betriebshelfer und -helferinnen.

Wenn Sie die erforderlichen Versicherungsbeiträge und -zeiten bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse geleistet haben und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf die Kostenerstattung durch den landwirtschaftlichen Versicherungsträger. In welchem Umfang dies der Fall ist, liegt im Ermessen der Kassen. Bezuschusst werden nur Stunden, die auch beantragt und genehmigt wurden. Was Sie hierbei zu beachten und zu berücksichtigen haben, erfahren Sie bei Ihrem Maschinenring.